Immobilienrecht Berlin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin – Graf von Reichenbach

Das Immobilienrecht betrifft sowohl die Mieter als auch die Vermieter und Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen. Wie man sieht, ein weiter Bereich mit vielen Stolpersteinen, besonders da heuer und im nächsten Jahr von der Bundesregierung weitläufige Änderungen in Vorbereitung sind.

Für Vermieter oder Eigentümer gibt im Immobilienrecht auch viele wichtige steuerliche Aspekte, etwa die Grunderwerbssteuer oder auch steuerliche Vorteile bei  Sanierungen des Gebäudes durch öffentlicher Förderquellen wie etwa den KfW-Kredit und die so genannte „Wohn Riester“. Durch die geplanten, tiefgreifenden Änderungen im Immobilienrecht in Berlin und im Bundesrecht ist es hier für den Eigentümer immer empfehlenswert, den Rat der Spezialisten unser Kanzlei einzuholen.

Es gibt auch nicht allzu selten Probleme mit den Nachbarn, sehr oft wegen störenden Lärmes, Unklarheiten über den Verlauf der Grundstücksgrenze, aber oft auch scheinbar triviale Streitigkeiten. Hier sind wir mit unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin immer bestrebt, alle Streitigkeiten so weit wie möglich, zur Zufriedenheit der betroffenen Parteien, außergerichtlich zu lösen,

Aber auch die Mieter von Objekten haben Probleme mit dem Eigentümer oder Vermieter, sei es eine Ihrer Meinung nach allgemeine Fragen zum Mietvertrag, ihrer Meinung nach zu hohe Abrechnung Betriebskosten, Kostenbeteiligung bei einer Sanierung des Mietobjektes oder Zuschüsse bei den jetzt so populäre Maßnahmen zur Einsparung von Energie.

Auch hier sind Sie bei den Spezialisten meiner Kanzlei in besten Händen.

Ein Rat von den Anwälten einer auf Immobilienrecht in Berlin spezialisierten Kanzlei ist Eigentümern auf alle Fälle zu empfehlen. Aber auch Mieter sind bei kniffeligen Fragen (etwa zu Themen wie Abfindung, Betriebskosten oder Vertragsrecht) immer auf der richtigen Seite, wenn sie meine Kanzlei zu Fragen des Immobilienrechts konsultieren.